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Impressum und Datenschutzerklärung
Wichtige Neuerungen für Webseitenbetreiber im Jahr 2024
Impressum und Datenschutzerklärung: 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft und löste das bisherige Telemediengesetz (TMG) ab. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Impressumspflicht und die Gestaltung der Datenschutzerklärung von Webseitenbetreibern.
Änderungen im Impressum
Die Impressumspflicht, vormals in § 5 TMG verankert, findet sich nun in § 5 DDG wieder. Inhaltlich bleiben die Anforderungen unverändert; jedoch sollten Webseitenbetreiber ihre Impressen dahingehend überprüfen und gegebenenfalls den Verweis auf die aktuelle Gesetzesgrundlage anpassen.
Anpassungen in der Datenschutzerklärung
Parallel dazu wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Es ist daher essenziell, dass in Datenschutzerklärungen die korrekten Bezeichnungen und Verweise auf die geltenden Rechtsgrundlagen aktualisiert werden.
Empfehlungen für Webseitenbetreiber
Überprüfung des Impressums
Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum keine veralteten Verweise auf das TMG enthält und aktualisieren Sie diese entsprechend auf das DDG.
Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an, indem Sie Verweise auf das TTDSG durch das TDDDG ersetzen.
Verzicht auf spezifische Gesetzesnennungen
Es kann sinnvoll sein, in Ihren rechtlichen Texten auf die Nennung spezifischer Paragraphen zu verzichten, um bei zukünftigen Gesetzesänderungen weniger Anpassungsbedarf zu haben.
Fazit
Obwohl die Änderungen hauptsächlich redaktioneller Natur sind, ist es für Webseitenbetreiber unerlässlich, ihre rechtlichen Dokumente zu überprüfen und anzupassen. Dies gewährleistet die Einhaltung aktueller gesetzlicher Vorgaben und schützt vor potenziellen Abmahnungen. Bleiben Sie informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihre Website stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Prostylemedia
Ihr Partner für rechtssichere Impressen und Datenschutzerklärungen
Die gesetzlichen Anforderungen an Webseitenbetreiber unterliegen ständigen Veränderungen. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai 2024 und der Umbenennung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sind Anpassungen in Impressum und Datenschutzerklärung unerlässlich.
Unsere Leistungen für Ihre Rechtssicherheit
Aktualisierung des Impressums
Wir überprüfen Ihr bestehendes Impressum und passen es an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des DDG an, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig sind.
Überarbeitung der Datenschutzerklärung
Unsere Experten analysieren Ihre Datenschutzerklärung und integrieren die notwendigen Änderungen entsprechend dem TDDDG, sodass Ihre Webseite den aktuellen Datenschutzbestimmungen entspricht.
Individuelle Beratung
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung, um spezifische Anforderungen Ihres Unternehmens zu berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Kontinuierliche Updates
Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen stetig ändern können, halten wir Sie auf dem Laufenden und unterstützen Sie bei zukünftigen Anpassungen Ihrer rechtlichen Dokumente.
Warum Prostylemedia?
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Marketing und umfassendem Know-how in verschiedenen Branchen sind wir Ihr kompetenter Partner für rechtssichere Webauftritte. Unsere Expertise erstreckt sich über mehr als 200 erfolgreich abgeschlossene Projekte, bei denen wir stets höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit und individuelle Lösungen gelegt haben.
Kontaktieren Sie uns
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Webseite auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Zum vereinbarten Zeitpunkt werden wir Sie anrufen, um Ihr Anliegen gemeinsam zu besprechen.
Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
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Impressum und Datenschutzerklärung
Wichtige Neuerungen für Webseitenbetreiber im Jahr 2024
Impressum und Datenschutzerklärung: 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft und löste das bisherige Telemediengesetz (TMG) ab. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Impressumspflicht und die Gestaltung der Datenschutzerklärung von Webseitenbetreibern.
Änderungen im Impressum
Die Impressumspflicht, vormals in § 5 TMG verankert, findet sich nun in § 5 DDG wieder. Inhaltlich bleiben die Anforderungen unverändert; jedoch sollten Webseitenbetreiber ihre Impressen dahingehend überprüfen und gegebenenfalls den Verweis auf die aktuelle Gesetzesgrundlage anpassen.
Anpassungen in der Datenschutzerklärung
Parallel dazu wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Es ist daher essenziell, dass in Datenschutzerklärungen die korrekten Bezeichnungen und Verweise auf die geltenden Rechtsgrundlagen aktualisiert werden.
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Überprüfung des Impressums
Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum keine veralteten Verweise auf das TMG enthält und aktualisieren Sie diese entsprechend auf das DDG.
Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an, indem Sie Verweise auf das TTDSG durch das TDDDG ersetzen.
Verzicht auf spezifische Gesetzesnennungen
Es kann sinnvoll sein, in Ihren rechtlichen Texten auf die Nennung spezifischer Paragraphen zu verzichten, um bei zukünftigen Gesetzesänderungen weniger Anpassungsbedarf zu haben.
Fazit
Obwohl die Änderungen hauptsächlich redaktioneller Natur sind, ist es für Webseitenbetreiber unerlässlich, ihre rechtlichen Dokumente zu überprüfen und anzupassen. Dies gewährleistet die Einhaltung aktueller gesetzlicher Vorgaben und schützt vor potenziellen Abmahnungen. Bleiben Sie informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihre Website stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
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Die gesetzlichen Anforderungen an Webseitenbetreiber unterliegen ständigen Veränderungen. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai 2024 und der Umbenennung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sind Anpassungen in Impressum und Datenschutzerklärung unerlässlich.
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