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Warnung vor Markenbetrug im Namen des DPMA
Vorsicht: Markenbetrug durch gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des DPMA!
Immer häufiger kursieren gefälschte Zahlungsaufforderungen, die angeblich vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stammen – ein klarer Fall von Markenbetrug. Diese Schreiben zielen auf Markeninhaber ab und fordern die Überweisung angeblich fälliger Gebühren auf ausländische Konten. Unterstützt durch offizielle Sprache, imitierte Logos und täuschend echte Dokumente, entsteht der Eindruck eines echten Verwaltungsvorgangs. Besonders perfide: Gefälschte Markenurkunden mit dem Logo des DPMA und einer nachgeahmten Unterschrift der Amtsleitung liegen häufig bei.
Das DPMA betont nachdrücklich, dass es weder Rechnungen per E-Mail versendet noch Vorauszahlungen auf externe Konten verlangt. Die Behörde warnt ausdrücklich davor, auf diese Schreiben zu reagieren oder Zahlungen zu leisten.
Betrugsstrategie: Gefälschte Rechnungen mit Behörden-Look
Täuschend echt – so funktioniert der Markenbetrug
Die aktuelle Betrugswelle nutzt professionell gestaltete Inhalte. E-Mails und Briefe wirken auf den ersten Blick authentisch, sind mit offiziellen Symbolen versehen und teilweise sogar personalisiert. In der Mitteilung wird zur Zahlung angeblicher Gebühren für Markenanmeldungen oder -veröffentlichungen aufgefordert.
Typische Merkmale dieser Markenbetrugsmasche:
- Gefälschte Markenurkunden mit DPMA-Logo und nachgeahmter Unterschrift
- Ausländische Bankverbindungen (z. B. Polen, Zypern, Tunesien, Bulgarien)
- Vorausgefüllte Überweisungsträger
Oft wird der Eindruck erweckt, bei Nichtzahlung drohten rechtliche Konsequenzen oder der Verlust von Markenrechten. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen.
Das DPMA stellt unmissverständlich klar: Es erhebt keine zusätzlichen Gebühren für Veröffentlichungen und fordert keine Zahlungen per E-Mail.
Die Masche ist bekannt – nur das Design ist neu
Markenbetrug wird immer professioneller
Auch wenn die Masche nicht neu ist, hat sie sich weiterentwickelt: Die Dokumente sehen immer professioneller aus, die Sprache wirkt juristisch fundiert, und selbst die Absenderadressen sind raffiniert gewählt. Oft gleichen sie offiziellen Domains – sind aber Fälschungen.
Ein beliebter Zeitpunkt für den Versand: Urlaubszeiten oder Feiertage. Dann, wenn interne Prüfprozesse schwächer sind, steigen die Chancen, dass ein solches Schreiben ungeprüft bezahlt wird. Markenbetrug nutzt gezielt menschliche und organisatorische Schwächen aus.
Täuschung im Detail: Das Kleingedruckte entscheidet
Markenbetrug versteckt sich im Kleingedruckten
Die eigentliche Absicht dieser Schreiben ist häufig nur im Kleingedruckten oder in den AGBs zu erkennen. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass es sich um ein Angebot eines privaten Dienstleisters handelt – ohne Verbindung zum DPMA.
Ziel dieser Formulierung: Die Verantwortung auf den Empfänger abzuwälzen und das Schreiben rechtlich abzusichern. Deshalb gilt: Lesen Sie aufmerksam und prüfen Sie jedes Detail, bevor Sie Zahlungen veranlassen. So können Sie Markenbetrug frühzeitig erkennen.
Erkennen Sie die Gefahr: Ihre Checkliste gegen Markenbetrug
Diese Merkmale sollten Sie misstrauisch machen
- Kontoverbindung im Ausland (z. B. IBANs aus PL, BG, ZY, TN)
- Vorausgefüllter Überweisungsträger
- Kein offizieller Absender des DPMA
- Zeitdruck durch Fristen und Warnhinweise
- Gefälschte Urkunden mit Siegeln und Unterschriften
- Gestelzte Sprache, teils mit Rechtschreib- oder Übersetzungsfehlern
- Auffällige Formatierung oder fehlende Impressumsangaben
- Keine persönliche Anrede oder unvollständige Empfängerdaten
So handeln Sie richtig bei verdächtigen Schreiben
Richtig reagieren schützt vor Markenbetrug
- Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf angegebene Konten
- Vergleichen Sie Kontodaten mit offiziellen Informationen des DPMA
- Leiten Sie verdächtige Schreiben an: info@dpma.de
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
- Informieren Sie Ihre Hausbank bei Verdacht auf Betrug
- Konsultieren Sie im Zweifel eine Patentanwaltskanzlei
- Sensibilisieren Sie Ihr Team durch Schulungen und interne Hinweise
Prostylemedia Blog
HÖRSTEL, MÜNSTERLAND, NRW
Bleiben Sie wachsam: Offizielle Quellen nutzen
Offizielle Stellen bieten Schutz vor Markenbetrug
Eine aktuelle Warnung und eine Liste bekannter betrügerischer Absender finden Sie auf der offiziellen Seite des DPMA:
👉 Irreführende Zahlungsaufforderungen – DPMA
Fazit: Informiert zu sein ist der beste Schutz vor Markenbetrug. Prüfen Sie jede Aufforderung sorgfältig und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden. Nur durch kollektive Wachsamkeit können Betrugsversuche abgewehrt und finanzieller Schaden verhindert werden.
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Warnung vor Markenbetrug im Namen des DPMA
Vorsicht: Markenbetrug durch gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des DPMA!
Immer häufiger kursieren gefälschte Zahlungsaufforderungen, die angeblich vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stammen – ein klarer Fall von Markenbetrug. Diese Schreiben zielen auf Markeninhaber ab und fordern die Überweisung angeblich fälliger Gebühren auf ausländische Konten. Unterstützt durch offizielle Sprache, imitierte Logos und täuschend echte Dokumente, entsteht der Eindruck eines echten Verwaltungsvorgangs. Besonders perfide: Gefälschte Markenurkunden mit dem Logo des DPMA und einer nachgeahmten Unterschrift der Amtsleitung liegen häufig bei.
Das DPMA betont nachdrücklich, dass es weder Rechnungen per E-Mail versendet noch Vorauszahlungen auf externe Konten verlangt. Die Behörde warnt ausdrücklich davor, auf diese Schreiben zu reagieren oder Zahlungen zu leisten.
Betrugsstrategie: Gefälschte Rechnungen mit Behörden-Look
Täuschend echt – so funktioniert der Markenbetrug
Die aktuelle Betrugswelle nutzt professionell gestaltete Inhalte. E-Mails und Briefe wirken auf den ersten Blick authentisch, sind mit offiziellen Symbolen versehen und teilweise sogar personalisiert. In der Mitteilung wird zur Zahlung angeblicher Gebühren für Markenanmeldungen oder -veröffentlichungen aufgefordert.
Typische Merkmale dieser Markenbetrugsmasche:
- Gefälschte Markenurkunden mit DPMA-Logo und nachgeahmter Unterschrift
- Ausländische Bankverbindungen (z. B. Polen, Zypern, Tunesien, Bulgarien)
- Vorausgefüllte Überweisungsträger
Oft wird der Eindruck erweckt, bei Nichtzahlung drohten rechtliche Konsequenzen oder der Verlust von Markenrechten. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen.
Das DPMA stellt unmissverständlich klar: Es erhebt keine zusätzlichen Gebühren für Veröffentlichungen und fordert keine Zahlungen per E-Mail.
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Markenbetrug wird immer professioneller
Auch wenn die Masche nicht neu ist, hat sie sich weiterentwickelt: Die Dokumente sehen immer professioneller aus, die Sprache wirkt juristisch fundiert, und selbst die Absenderadressen sind raffiniert gewählt. Oft gleichen sie offiziellen Domains – sind aber Fälschungen.
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Täuschung im Detail: Das Kleingedruckte entscheidet
Markenbetrug versteckt sich im Kleingedruckten
Die eigentliche Absicht dieser Schreiben ist häufig nur im Kleingedruckten oder in den AGBs zu erkennen. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass es sich um ein Angebot eines privaten Dienstleisters handelt – ohne Verbindung zum DPMA.
Ziel dieser Formulierung: Die Verantwortung auf den Empfänger abzuwälzen und das Schreiben rechtlich abzusichern. Deshalb gilt: Lesen Sie aufmerksam und prüfen Sie jedes Detail, bevor Sie Zahlungen veranlassen. So können Sie Markenbetrug frühzeitig erkennen.
Erkennen Sie die Gefahr: Ihre Checkliste gegen Markenbetrug
Diese Merkmale sollten Sie misstrauisch machen
- Kontoverbindung im Ausland (z. B. IBANs aus PL, BG, ZY, TN)
- Vorausgefüllter Überweisungsträger
- Kein offizieller Absender des DPMA
- Zeitdruck durch Fristen und Warnhinweise
- Gefälschte Urkunden mit Siegeln und Unterschriften
- Gestelzte Sprache, teils mit Rechtschreib- oder Übersetzungsfehlern
- Auffällige Formatierung oder fehlende Impressumsangaben
- Keine persönliche Anrede oder unvollständige Empfängerdaten
So handeln Sie richtig bei verdächtigen Schreiben
Richtig reagieren schützt vor Markenbetrug
- Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf angegebene Konten
- Vergleichen Sie Kontodaten mit offiziellen Informationen des DPMA
- Leiten Sie verdächtige Schreiben an: info@dpma.de
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
- Informieren Sie Ihre Hausbank bei Verdacht auf Betrug
- Konsultieren Sie im Zweifel eine Patentanwaltskanzlei
- Sensibilisieren Sie Ihr Team durch Schulungen und interne Hinweise
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Bleiben Sie wachsam: Offizielle Quellen nutzen
Offizielle Stellen bieten Schutz vor Markenbetrug
Eine aktuelle Warnung und eine Liste bekannter betrügerischer Absender finden Sie auf der offiziellen Seite des DPMA:
👉 Irreführende Zahlungsaufforderungen – DPMA
Fazit: Informiert zu sein ist der beste Schutz vor Markenbetrug. Prüfen Sie jede Aufforderung sorgfältig und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden. Nur durch kollektive Wachsamkeit können Betrugsversuche abgewehrt und finanzieller Schaden verhindert werden.
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